Versicherungs-Schiedsrichter

Gemäß der IVASS-Anordnung Nr. 163/2025 wird der Versicherungsnehmer hiermit informiert, dass er ab dem 15. Januar 2026 die Möglichkeit hat:

  • andere eventuell verfügbare alternative Streitbeilegungssysteme gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen, die in den zusätzlichen DIP angegeben sind.

  • ein Verfahren beim Versicherungs-Schiedsrichter einzuleiten, falls er mit dem Ergebnis der Beschwerde beim Vermittler und/oder bei der Versicherungsgesellschaft nicht zufrieden ist oder keine Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist erhält. Dies erfolgt über das Portal auf der Website des Schiedsrichters (www.arbitroassicurativo.org), wo die weiteren Zulassungsvoraussetzungen, Informationen zur Einreichung des Antrags und sonstige nützliche Hinweise eingesehen werden können.

  • ein Verfahren bei einem anderen außergerichtlichen Streitbeilegungssystem der FIN.NET-Netzwerkstruktur einzuleiten, dem der Vermittler angehört oder dem er gemäß Artikel 2, Absatz 3 des Dekrets des Ministers für Unternehmen und Made in Italy vom 6. November 2024 Nr. 215 unterliegt.



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