Versicherungs-Schiedsrichter
Gemäß der IVASS-Anordnung Nr. 163/2025 wird der Versicherungsnehmer hiermit informiert, dass er ab dem 15. Januar 2026 die Möglichkeit hat:
andere eventuell verfügbare alternative Streitbeilegungssysteme gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen, die in den zusätzlichen DIP angegeben...
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