Welche neuen Regeln nun im Straßenverkehr gelten

Die neue Infrastrukturverordnung (Decreto Infrastrutture) beinhaltet eine umfangreiche Aktualisierung der Straßenverkehrsordnung und tritt am 10. November in Kraft. 

Sie beinhaltet eine Reihe von Aktualisierungen bestehender Vorschriften und verschärft viele Sanktionen.

Bitte beachten Sie: wir haben diese Zusammenfassung als Serviceleistung für Sie erstellt. Den genauen Wortlaut entnehmen die bitte der offiziellen Mitteilung des Ministeriums für Infrastruktur bzw. dem jeweiligen Gesetzestext!

Autofahren und Technik

Neben Smartphones ist es nun auch ausdrücklich verboten, andere elektronische Geräte wie Tablets und dergleichen am Steuer zu benutzen. Die Verordnung definiert sie als "funktelefonische Geräte" (“apparecchi radiotelefonici“). Die neue Liste umfasst auch Laptops, Notebooks und "ähnliche Geräte, für deren Nutzung man auch nur vorübergehend die Hände vom Lenkrad nehmen muss".

Parken

Deutlich verschärft werden die Strafen für Autofahrer, die illegal auf Behindertenparkplätzen parken: Die Bußgelder werden erhöht auf 168 bis 672 Euro (derzeit zwischen 84 und 335 Euro) und es werden 6 statt bisher 2 Punkte vom Führerschein abgezogen.

Ab Januar 2022 können Menschen mit Behinderung mit einem regulären Parkausweis kostenlos auf dem blauen Streifen parken (wenn die ausgewiesenen Parkflächen belegt sind). 

Rosa Parkplätze sind für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zu zwei Jahren reserviert, sofern sie einen gültigen Parkausweis vorweisen können. 

Parkplätze zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs dürften nur mehr für die Dauer des Aufladevorgangs belegt werden (max. eine Stunde lang). Dieses Verbot gilt nicht zwischen 23.00 und 7.00 Uhr morgens, mit Ausnahme der für Schnell- und Superschnellladesäulen reservierten Plätze, die nach Beendigung des Aufladevorgangs geräumt werden müssen.

Zweiradfahrer

Wurde bisher der Fahrer eines Zweirads mit einem Bußgeld belegt, sofern der Beifahrer keinen Helm trug und minderjährig war, wird von nun an der Fahrgast selbst und unabhängig von seinem Alter mit einer Geldstrafe belegt. 

Bei Elektrorollern sind ab dem 1. Juli 2022 Blinker und Bremsen an beiden Rädern vorgeschrieben, neue Modelle, die nach diesem Datum auf den Markt kommen, müssen bereits damit ausgestattet sein, alle anderen haben bis zum 1. Januar 2024 Zeit, um die Vorschriften zu erfüllen. 

Eine Versicherung ist lediglich für gemietete Roller vorgeschrieben. 

Elektroroller dürfen in Fußgängerzonen eine Geschwindigkeit von 6 km/h und in allen anderen Fällen von 20 km/h nicht überschreiten. Sie dürfen nicht auf Gehwegen fahren oder parken - es sei denn, die Stadtverwaltung erteilt eine Ausnahmegenehmigung – und auch nicht auf der falschen Straßenseite fahren.

Neuheiten für Fahranfänger

Die Gültigkeit des sogenanntn „Foglio Rosa“ wird auf ein Jahr verlängert (statt bisher sechs Monate). Die Fahrprüfung für den Führerschein B kann dreimal wiederholt werden. 

Wer ohne Fahrlehrer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe von 430 bis 1.731 Euro und einer dreimonatigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs rechnen. 

Für Personen bis 35 Jahren, die ein Bürgergeld oder Sozialleistungen erhalten, ist ein finanzieller Beitrag von bis zu 1000 Euro (max. 50% der Gesamtkosten) vorgesehen. Diese Hilfe kann vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 angesucht werden. Antragsteller müssen jedoch nachweisen, dass sie im Straßenverkehrssektor arbeiten wollen und spätestens drei Monate nach Erhalt der Bescheinigung einen Arbeitsvertrag als Fahrer abschließen.

Neuheiten bei Geldstrafen

Künftig haften Kunden von Autovermietern für Verstöße, die während der Fahrt begangen werden, direkt selbst. Die Vermieter müssen den Behörden die Daten des Mieters mitteilen, damit der Zuwiderhandelnde zur Anzeige gebracht werden kann. 

Die lokalen Behörden müssen einen jährlichen Bericht über die Verwendung der Einnahmen aus Geldbußen veröffentlichen und diese Daten auf ihrer institutionellen Website veröffentlichen. 

Außerdem werden Kameras für Bahnübergänge eingeführt: Die Nichteinhaltung des Überquerungsverbots wird ebenfalls mit Hilfe spezieller Geräte zur automatischen Bewertung und Feststellung von Verstößen festgestellt.

Fußgänger haben nun beim Straße überqueren absoluten Vorrang: Autofahrer müssen anhalten, unabhängig davon, ob Fußgänger bereits begonnen haben, die Straße zu überqueren, oder dies gerade erst tun wollen. 

Umweltschutz

Ab dem 30. Juni 2022 dürfen Fahrzeuge der Kategorien M2 und M3 mit Euro-1-Merkmalen nicht mehr auf den Straßen unterwegs sein, ab 1. Januar 2023 werden die oben genannten Fahrzeugkategorien mit Euro-2-Zulassung verboten und ab dem 1. Januar 2024 gilt das Verbot auch für Euro-3-Fahrzeuge.
 

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